Sondermuell, Entsorgung Sondermuell, Entsorgung
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Gesetzliche Vorgaben der eANV für gefährliche Abfälle

Sondermuell, Entsorgung
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Sondermuell, Entsorgung  eANV ist die Abkürzung für elektronisches AbfallNachweisVerfahren.
Sondermuell, Entsorgung  Was bedeutet "Abfalldaten elektronisch führen"?
Bisher mussten Begleitscheinformulare und Entsorgungsnachweisformulare in Papierform
ausgefüllt werden. Jetzt stehen Ihnen bereits verschiedenste eANV-Softwareprodukte (Internet-
portale) zur Verfügung, in welchen Sie Ihre Abfalldaten in die EDV eingeben können. Fischer +
Hohner nutzt hierbei die elektronischen Formulare der bifa. Achtung: Die elektronische
Führung von Begleitscheinen und Entsorgungsnachweisen ist Pflicht ab 01.04.2010.
Sondermuell, Entsorgung  Was sollten Sie bereits jetzt tun ?
Alle Daten von Erzeuger, Beförderer und Entsorger werden über die Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS)
verwaltet. Nachdem sich bis 01.04.2010 alle Erzeuger,Beförderer und Entsorger in Deuschland bei der
ZKS registrieren lassen müssen, empfehlen wir Ihnen sich umgehend bei der ZKS anzumelden. Die bifa
kann für Sie die Anmeldung bei der ZKS veranlassen, klicken Sie hierzu auf den Link Registrierung.
Sondermuell, Entsorgung  Was bedeutet "elektronisch signieren"?
Spätestens ab 01.02.2011 müssen neben den Entsorgern auch Erzeuger und Beförderer elektronisch
signieren. Die handschriftliche Unterschrift auf dem elektronisch erstellten Formular, wird dann durch
eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt. Hierzu benötigen Sie Signaturkarten sowie ein
zertifiziertes Lesegerät.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
www.ebegleitschein.de || www.lfu.bayern.de || www.bmu.de || www.zks-Abfall.de
PDFs zum Download: Gesetzliche Vorgaben der eANV für gefährliche Abfälle: Kurzübersicht || Langversion
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