Kanalservice

Umfassender Service rund um
Abwasserleitungen und Kanäle

Mit Inkrafttreten des § 61 Wasserhaushaltsgesetz gibt es seit dem 01.03.2010 eine bundesweit geltende wasserrechtliche Verpflichtung zur Selbstüberwachung von Abwasserleitungen und Abwasseranlagen.

Es wird dabei nicht unterschieden zwischen öffentlichen Netzen, gewerblichen Anlagen oder privaten Grundstücksentwässerungen mit rein häuslichem Abwasser.

Das WHG des Bundes legt fest, welche Grundsätze beim Betrieb von Abwasseranlagen zu beachten sind. Die DIN 1986 (Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke), Teil 30 (Instandhaltung) regelt, welche Prüfungen durchzuführen sind.

Als Spezialist mit modernster Ausstattung bieten wir Ihnen das ganze Spektrum der Dienstleistungen:

  • Reinigung (meist mit Hochdruckspülgeräten)
  • Optische Kamerainspektion
  • Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft
  • Dokumentation (Videoaufzeichnung oder digitale Bilddaten sowie fotografische Dokumentation festgestellter Schäden) – dieses Dokument ist zusammen mit dem Leitungsplan bei der zuständigen kommunalen Behörde einzureichen
  • Sanierung