Eigenkontrolle
Bei der monatlichen Eigenkontrolle werden Funktionsfähigkeit und Zustand der Abscheideranlage von einem Sachkundigen überprüft.
Halbjährliche Wartung
Die Abscheideranlage ist halbjährlich von einem Fachkundigen entsprechend den Vorgaben des Herstellers und des behördlichen Bescheids zu warten. Die Wartung ist eine erweiterte Eigenkontrolle, bei der noch zusätzliche Maßnahmen durchgeführt werden müssen.
Betriebstagebuch
Alle Nachweise betreffend der Abscheideranlage werden im Betriebstagebuch geführt und dokumentiert.
Generalinspektion
Vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von maximal fünf Jahren gilt es, die Abscheideranlage durch einen Fachkundigen auf den derzeit gültigen ordnungsgemäßen DIN-Zustand zu überprüfen. Dazu ist vorab eine vollständige Entleerung und Reinigung notwendig.
Entleerung
Ölabscheideranlagen schützen das Abwasserkanalnetz und unser Grundwasser vor Verschmutzungen. Wir führen für Sie die regelmäßige Reinigung und Entsorgung Ihrer Ölabscheiderinhalte mit unserem sachkundigen Personal für Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen und den speziell ausgerüsteten Saug-Spülfahrzeugen durch.
Mängelbeseitigung, Sanierung
Die Beseitigung festgestellter Mängel ist grundsätzlich eine Betreiberpflicht. Die Sanierung von Einbauteilen, Undichtigkeiten, elektrischen Einrichtungen und Beschichtungen ist grundsätzlich fachbetriebspflichtig. Als Entsorgungsfachbetrieb stehen wir Ihnen gerne zur Seite.